Landeskirchen haben aufgrund der Geschichte und Kultur einen Sonderstatus. Diese müssen aber nicht Staatskirchen sein.
Die Landeskirchen und kirchliche Gemeinschaften haben immer wieder wichtige diakonische Projekte angestossen, welche später verstaatlicht wurden (Spitex, Krankenpflege, Sozi- und Gemeinwesensarbeit, Altenpflege, Seelsorge, Gemeinschaftszentren).
Heute werden neu Sozialräume definiert. Die Kirche übernimmt mit ihren Angeboten eine nicht zu unterschätzende Rolle. Die Kirche mit dem Potenzial der Freiwilligenarbeit ist in unserer Gesellschaft nicht wegzudenken, ja verdient Dank und Unterstützung.
So gesehen kann man über die Trennung von Kirche und Staat den Dialog führen, ist aber gefordert, die geleistete Arbeit zu würdigen und entsprechend mit z.B. Leistungsverträgen und Vereinbarungen langfristig zu erhalten. Die Kirche braucht sich nicht zu scheuen, auch bei Ausschreibungen von staatlichen Aufgaben sich zu bewerben.
Stadtrat Bern, EVP, 21. März 2010
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Religionsfreiheit ist nur möglich, wenn keine Religion bevorzugt wird. Und keine Religion zu haben ist nicht nur legitim, sondern auch vernünftig.
Es macht keinen Sinn, Kirchen nicht nur nicht zu besteuern, sondern einige davon auch noch massiv zu bevorzugen. Dies ist eine Diskriminierung gegenüber all denen, die eine andere Ansicht haben, als die von den subventionierten Staatskirchen vertretene.
Grosser Gemeinderat Winterthur, Piraten, 20. März 2010
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Die verpflichtende Kirchensteuer für Unternehmen sollte abgeschafft werden und durch eine Solidaritätssteuer ersetzt werden!
Im Moment müssen in manchen Kantonen, mir bekannt in Zürich und Bern, Unternehmen zwingend Kirchensteuern entrichten. Ich halte diesen Zwang für nicht haltbar. Ein Unternehmen sollte selbst entscheiden ob es eine Kirchensteuer entrichten will und wohin diese Steuer gehen soll.
Denn wo die Kirchensteuer hingeht ist dann noch die andere Sache, im Kanton Zürich sind es im Moment die evangelisch-reformierte, römisch-katholische und christkatholische Kirche (Stadt Zürich) sowie die Israelitische Cultusgemeinde und die jüdische Liberale Gemeinde.
Mit einer Solidaritätssteuer könnte man als Idee anteilig die Sozialwerke stützen und gemeinnützige Organisationen unterstützen. Dadurch würde das Geld weiterhin der Gesellschaft zugeführt werden, jedoch ohne dieses an bestimmte religiöse Richtungen zu binden.
AL, 8. Januar 2010
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Will der Staat soziale Aufgaben an andere Institutionen outsourcen, so soll er dies in der Form von Leistungsaufträgen machen und diese öffentlich ausschreiben.
Grüne, 19. August 2009
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Wir leben in einem säkularen Staat. Das heisst, eine staatliche verordnete Kirchensteuer ist untragbar.
Unbestritten leisten die Kirchen einen wertvollen Beitrag in unserer Gesellschaft. Genauso wie Familien, Sportvereine, Parteien, NGOs und viele andere Institutionen.
Sollen deshalb die Kirchen Steuergelder von Unternehmen erhalten? Nein, und zwar aus folgnden Gründen:
1.) Gemeinnützige Organisationen sind immer auf Spendengelder ihrer Sympathisanten angewiesen. Der Staat darf nicht gewisse Institutionen bevorzugen.
2.) Wir leben in einem säkularen Staat. Es herrscht Religionsfreiheit und der Staat hat sich nicht in den Glauben seiner Bürger einzumischen. Er hat deshalb auch nicht vorzuschreiben, welcher Institution (bzw. Religion) man Geld zu spenden hat.
3.) Die Kirchen profitieren bereits von einer bevorzugten Behandlung, in dem sie grosse Grundstücke und Gebäude, deren Bau teilweise vom Staat mitfinanziert wurde, zu sehr günstigen Konditionen erhalten.
4.) Jedes Unternehmen ist frei, den entsprechenden Betrag freiwillig an die Kirche (oder eine andere Institution) zu spenden.
Grossrat Bern, GLP, 4. August 2009
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Die Kirchen erfüllen auch heute noch wichtige soziale Funktionen in unserer Gesellschaft.
Für viele Leute leistet zum Beispiel der Dorfpfarrer immer noch wertvolle Dienste. Sei dies nun im Rahmen der Sterbebegleitung, als Hilfe für die Armen und Schwachen oder als Orientierungshilfe im Leben.
Da die Schweizer Kirchen weder fundamentalistisch noch erzkonservativ sind, ist die heutige Kirchensteuer also durchaus noch gerechtfertig.
Simon Kramer, 24. Juli 2009
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Religionen sollten ihren Sonderstatus verlieren und behandelt werden wie alle anderen Vereine.
Mario Schultz, 18. Juli 2009
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Die Kirche hat einen enormen Beitrag zur heutigen Staatsform der Schweiz geleistet. Eine Gegenleistung scheint mehr als nur gerechtfertigt.
Die politisch-christliche Bewegung des späten 19. Jahrhunderts hat das liberale Staatskonstrukt Schweiz in die heutige Richtung gebracht. Davon profitieren jetzt alle.
Peter Müller, 17. Juli 2009
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Abschaffung der Kirchensteuer führt zu einem Kontrollverlust. Kann diese Kontrolle durch eine nachträgliche Besteuerung der Kirchen noch wahrgenommen werden?
Beispiel Polen: dort ist die Trennung von Kirche und Staat konsequent verwirklicht, es gibt keine staatlich eingetriebene Kirchensteuer (das Geld kommt von privaten Zuwendungen).
Die Gefahr besteht darin, dass die Kirche ihre Macht (durch unkontrollierte Mittelzuflüsse) ausweiten kann.
Vorteil (oder auch Nachteil?): die Kirche kann sich selbstbewusster, da von staatlichen Geldern unabhängig, in die Diskussion über gesellschaftliche Themen (Werte!) einbringen.
Wie kann man diese Kontrollfunktion mit einer Kirchensteuer noch wahrnehmen? Braucht es Überhaupt eine Kontrolle?
Patrik Louis, 16. Juli 2009
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